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Daneben gehört die Vorankündigung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt, sowie die Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für Inspektions- und Wartungsarbeiten, der sog. „Unterlage für spätere Arbeiten“ ebenso zum Aufgabenfeld des Koordinators wie auch die Beratung bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses, wenn z. B. spezielle Schutzgerüste erforderlich sind. |
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